Energieberatung vor Ort nach BAFA

In-Kraft-Tretung ab 01.01.2024

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Gemäß dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 soll die Beratung besonders auf einen erforderlichen Heizungsaustausch hinwirken und dabei vor allem Heizungen aufzeigen, bei denen der Einsatz von direkt genutzten erneuerbaren Energien möglichst hoch und der von begrenzt verfügbaren fossilen oder biogenen Brennstoffen möglichst gering ist.

Antragstellung

Anträge werden durch den Beratungsempfänger gestellt und können ausschließlich unter Verwendung des vom BAFA zur Verfügung gestellten Online-Antragsformulars gestellt werden. Energieberater/die Energieberaterin kann, sofern er/sie von dem Beratungsempfänger bevollmächtigt wurde, den Antrag für den Beratungsempfänger stellen.

Förderfähig ist eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude.

Dem Antragsteller ist in Form eines iSFP aufzuzeigen,

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann,

oder

  • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systematische Sanierung)

Eine Energieberatung besteht mindestens aus

  • der Datenaufnahme vor Ort
  • der Erstellung des iSFP
  • der anschließenden Aushändigung und Erläuterung (auch telefonisch, wenn der Beratungsempfänger zustimmt) des iSFP

Fördervoraussetzungen

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Energieberatung vor Ort nach BAFA: Beispiel Individueller Sanierungsfahrplan Für eine vergrößerte Ansicht bitte die Grafik anklicken
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Tim Gysae Architekt, Bielefeld - Ihr erfahrener Partner im Bereich Architektur. Meine Leistungen umfassen: Sanierung | Bauen im Bestand | Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude | Bauberatung | Kaufberatung | Sanierungsberatung | Energieberatung | Energieausweis für Wohngebäude. Als Architekt bin ich für Sie in Bielefeld sowie in den Kreisen Minden, Herford, Detmold, Paderborn und Gütersloh tätig.

Tim Gysae Architekt - Bielefeld