Energieausweis
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude auszustellen.
Unten stehende Abbildung: vorläufige Ausweis-Darstellung
Der Energieausweis soll Verbraucher informieren und ermöglicht es, den überschlägigen Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Mieter, Käufer, Pächter und Leasingnehmer von Gebäuden oder Wohnungen können sich somit vor Vertragsabschluss mittels Energieausweis einen Eindruck über die energetische Qualität des Gebäudes verschaffen.
Der Energieausweis muß nach dem GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) vom 01.01.2024 wesentliche Aussagen enthalten:
- Registrierungs-Nummer
- Ablaufdatum
- Objektanschrift
- Art/ Baujahr des Gebäudes
- wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser
- Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
- Angabe über die Heizungsart
- Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
- Sanierungsempfehlungen, wenn möglich
- Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers
- Ausstellungsdatum und Unterschrift des Ausstellers
- Weiteres s. GEG