Tim Gysae Architekt / Sachverständiger Wärme-/ Schallschutz / Energieberater / Sachverständiger zur Werteermittlung bebauter / unbebauter Grundstücke

KfW-Sanierungsberatung

Einen Altbau aus der Zeit vor 1995 zum KfW-Effizienzhaus zu machen, erfordert zumeist eine aufwendige Komplettsanierung.
Die KfW-Effezienshaus-Förderung beginnt bei Gebäuden, die höchstens 115 % des Energiebedarfs eines baugleichen Neubaus ausweisen auf der Kennwertbasis der EnEV/09.
Je besser der energetische Standard Ihres Hauses nach der Sanierung ist, desto mehr Förderung können Sie erwarten. Es werden gefördert:

KfW-Effizienzhäuser 115, 100, 85, 70 und 55 oder besser.
Sie können wählen zwischen

  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
    Wenn Sie für die Sanierung Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus Eigenmittel aufwenden oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen und mittels Eigenkapital finanzieren, dann fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss im Programm 430 (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152, s. u.).
    Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 17,5% (KfW-Effizienzhaus 55) der förderfähigen Kosten, max. 13.125 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 5,0 % der förderfähigen Kosten, max.2.500 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten. 
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit Im Förderprogramm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.
    Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Tilgungs-Zuschuss bis zu 12,5% der förderfähigen Kosten, max. 8.375 Euro pro Wohneinheit.

Ein autorisierter Sachverständiger erstellt die erforderlichen Nachweise für die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus oder

  • Einzelmaßnahmen
    Nicht immer ist es wirtschaftlich vertretbar, eine Komplettsanierung in Angriff zu nehmen. Es werden Einzelmaßnahmen für die Sanierung der Mietwohnung, Eigentumswohnung oder des Wohngebäudes im Programm "Energieeffizient Sanieren" (152) gefördert. Sie können wählen zwischen einem zinsgünstigen Kredit (bis max. 50.000 EUR oder einem Zuschuss (Programm 430) in Höhe von 5 % Ihrer förderfähigen Kosten.

Ein autorisierter Sachverständiger berät Sie für die erforderliche Bestätigung  zur Förderung von Einzelmaßnahmen.

Qualifizierte Baubegleitung

Bei der energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Er ist in der Lage, die Qualität der Handwerkerleistungen zu beurteilen und notfalls einzugreifen. Die KfW ist an Qualität interessiert und unterstützt Sie im Programm 431 mit einem Zuschuss für die professionelle Baubegleitung während der Sanierungsphase in Höhe von bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.

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