Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006, einen Energiepass für Gebäude einzuführen.

Der Energiepass, in der BRD verabschiedet und als Energieausweis tituliert, soll Verbraucher objektiv informieren, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Mieter, Käufer,
Pächter und Leasingnehmer von Gebäuden oder Wohnungen können sich somit vor
Vertragsabschluss mittels Energieausweis einen Eindruck über die energetische Qualität
des Gebäudes verschaffen.
Die EU-Richtlinie schreibt einen Energieausweis für sämtliche Gebäude vor, also für Wohn-
und Nichtwohngebäude. Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m², die von Behörden und Einrichtungen genutzt und von einer großen Anzahl von Menschen häufig aufgesucht werden, müssen einen Ausweis über die Gesamtenergie- Effizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anbringen.
Der Energieausweis soll nach der EU-Richtlinie 3 wesentliche Aussagen enthalten: